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Grundsatzprogramm der Partei "Vereinigte Bürger Deutschlands"

Allgemeine Bemerkungen 

 

Die Vereinigte Bürger Deutschlands VBD möchte die Kräfte aller bürgerlichen Bewegungen, die basisdemokratisch arbeiten und das Grundgesetz achten, bündeln.

 

Die demokratischen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland werden von der VBD respektiert und offensiv vertreten.

  

Eine Abschaffung bestehender Institutionen des Staates ist nicht geplant.

  

Gewählten Vertretern der VBD, die in Parlamenten einen Sitz haben, ist es untersagt anderen (Erwerbs-)Tätigkeiten nach zu gehen, sofern ihre private Existenzgrundlage dadurch nicht gefährdet ist (selbständige Unternehmer).

  

Eine größtmöglich basisdemokratische Ausrichtung der VBD ist angestrebt; die Verflechtung von Politik und Wirtschaft ist nicht erwünscht. In Betrieben mit staatlicher Beteiligung sollten Vertreter der Politik unentgeltlich in Aufsichtführender Tätigkeit vertreten sein. Aufsichtsratsposten in anderen Betrieben sollten untersagt werden, so sie in irgendeiner Weise honoriert werden. Die Unabhängigkeit und Unkorumpierbarkeit der Politik muss gewährleistet sein.

  

Die VBD bekennt sich zur EU, NATO und anderen Bündnissen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört. Desweiteren bekennt sich die VBD zum rechtsstaatlichen Wesen der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ziele

 

1. Steuergesetzgebung

  

Straffung der Steuergesetzgebung im Sinne gleitender Systeme.

Der Eingangssteuersatz beginnt bei 5% des Bruttoeinkommens.

Der Höchststeuersatz endet bei 47,5% des Bruttoeinkommens. 

(Vorbehaltlich einer Machbarkeitsanalyse)

Grundsätzlich wird jedes Einkommen besteuert.

AUSNAHME:

Einkommen unter 1000 Euro Brutto werden von 500 Euro bis 1000 Euro pauschal mit 2% besteuert. Von 1 Euro bis 500 Euro entfallen Steuern und Abgaben. (Zurzeit stehen die Anfangs - und Endparameter bereits Fest; Die gleitenden Steuersätze von unteren und mittleren Einkommen sollen gesenkt werden, die der gehobenen und höheren Einkommen sollen angehoben werden. Dies nach wissenschaftlicher Berechnung der verschiedenen Möglichkeiten Des weiteren werden die Möglichkeiten eines allgemeinen Bürgergeldes geprüft.) Kalkulierte Verluste werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Gewinn und Verlust bei Spekulationsgeschäften werden nicht mehr gegen gerechnet. Es ist das Ziel eine allgemeine Steuergerechtigkeit herbei zu führen, die es den Bürgern ermöglicht wieder in einem übersichtlichen System welches fair ist, leben zu können.

 

Es wird kein Unterschied zwischen gewerblichen und abhängig erwirtschafteten Einnahmen gemacht. Ausnahmeregelungen entfallen.

  

Eine Progression im herkömmlichen Sinn wird es nicht mehr geben. Stattdessen steigert sich der Steuerprozentsatz proportional zum erwirtschafteten Einkommen. Der Steuersatz der gehobenen und höheren Einkommen ab einer Grenze von ca. 4500 € unterliegt einer moderaten Progression, die Leistung aber nicht bestrafen soll, sondern den wirtschaftlichen Vorteil anderen Gehalts und Lohngruppen der unteren und kleinsten Einkommen gegenüber auszugleichen helfen soll. (Siehe auch Steuer und Abgabenbefreiung bei Einkommen unter 1000 € )

 

Die Regierung ist verpflichtet mit dem Geld (Volksvermögen), welches ihr zur Verfügung steht,  wirtschaftlich umzugehen. Das heißt im Einzelnen, dass die Ausgaben die Einnahmen in keinem Fall überschreiten dürfen. Sollte dies der Fall sein, tritt Absatz 4 in Kraft (Haftbarmachung). Dann ist angedacht höchstrichterlich prüfen zu lassen, ob im Einzelfall neue Schulden im Sinne des Volkes vertretbar sind. Erst nach richterlicher Entscheidung darf gehandelt werden.

Das Schwarzbuch des Bundes deutscher Steuerzahler gilt als Maßstab für die willkürliche Verschwendung deutscher Steuergelder.

Bei willkürlicher Verschwendung der Steuergelder, die gerichtlich nachgewiesen sein muss, werden die geltenden Gesetze auch auf gewählte Politiker angewandt , so auch angewandt auf Mitglieder der Regierung oder des Regierungsapparates .Wer das Zeichnungsrecht besitzt, hat auch die Verantwortung

Das kann im Einzelfall auch Haftstrafe bedeuten. ( siehe Absatz 4)

Es gibt keine Ausnahmen.

 

Der Staat ist verpflichtet seine Schulden in größtmöglicher Höhe zurück zu führen. Sollte dies nicht der Fall sein tritt Absatz 4 in Kraft.

  

2. Subventionspolitik

 

Abschaffung jeglicher Subventionen, die Industrie und Wirtschaft wirtschaftliche Hilfestellung geben, die den Wettbewerb verzerren könnten.

 

Mittelstandsförderung reduziert sich auf ausbildende Betriebe (und Betriebe), die dauerhaft Arbeitsplätze schaffen.

 

Subventionen der Familie werden stattdessen ausgebaut. Familien mit zwei oder mehr Kindern werden besonders gefördert. Dies dient als Anreiz mehr als ein Kind zu bekommen und dem Schrumpfen der Bevölkerung entgegen zu wirken.

 

Bildungsförderung beginnt schon im Kindergartenalter.

Es ist angestrebt die Bildung des Nachwuchses kostenfrei zu stellen. Dies gilt bis zum Abschluss eines Regelstudiums.

 

Stärkung der schulischen Ausbildung mit Ausrichtung auf das spätere Erwerbsleben.

 

Förderung von Immigranten nur bei gleichzeitiger Integration.

 

Auslandsprojekte werden nur gefördert, wenn Hilfe zur Selbsthilfe garantiert ist.

 

Förderung von dritte Welt Staaten nur unter der Voraussetzung, dass die Zahlungen nicht zu Staatseinnahmen werden, die unkontrollierbar an nicht wirklich Bedürftige ausgezahlt werden.

 

Überprüfung der Zahlungsgrößen an EU und NATO.

 

3. Gesetzgebung

 

Straffung des Paragraphendschungels. Unnötige und sich widersprechende, sowie sich gegenseitig behindernde und aufhebende Gesetze werden gestrichen.

 

Die Aufgabe des Parlamentes soll zielgerichtet sein auf die Streichung überflüssiger Gesetze.

 

Neue Gesetze werden nur erlassen, wenn es die Situation zwingend erfordert. Die dann bestehenden Gesetze, (die nicht gestrichen werden müssen, sollen) müssen konsequent angewandt werden.

 

Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten sind (angestrebt) wieder rückgängig zu machen, so sich dafür Mehrheiten finden. (Grundgesetz)

 

4. Haftbarmachung

 

Jeder gewählte Politiker, soll für grob fahrlässige Verfehlungen und Versäumnisse haftbar gemacht werden. Das heißt Korruption und willkürliche, oder fahrlässige Verschwendung von Staatsgeldern werden grundsätzlich strafrechtlich verfolgt. Dies bedeutet im Einzelfall auch Haftstrafe.

Der Amtsbonus entfällt.

 

5. Gesundheitspolitik

 

Kein Bundesbürger darf ohne Krankenversicherung leben müssen. Eine Grundversorgung für jeden Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ist angestrebt. Dies beinhaltet die Vorsorge, Behandlung akuter Erkrankungen und die Wiederherstellung der Gesundheit, soweit dies möglich ist. Sollte eine tödliche Erkrankung vorliegen, muss gewährleistet werden, dass der erkrankte Mensch alle Förderung bekommt, um die Zeit, die bleibt weitestgehend schmerzfrei zu überstehen.

 

Jeder Mensch hat das Recht über sich selbst zu entscheiden. Kann er das nicht mehr, so soll der oder die Menschen, die er zu Zeiten benannt hat, darüber entscheiden können, was zu tun ist. Ist dies nicht mehr möglich, aus welchen Gründen auch immer, so haben die nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder das Recht der Entscheidung. Sollte dies nicht möglich sein, muss der behandelnde Arzt des Vertrauens der letzten Jahre Entscheidungen fällen.

  

Die Tarife für die gesetzlichen Krankenkassen werden durch ein gleitendes System ermittelt, welches unmittelbar an das System der Steuererhebung anknüpft. Sollten über das Grundversorgungssystem heraus weitere Versorgungen erwünscht sein, ist es möglich zu den bestehenden Versicherungen weitere Versorgungsmöglichkeiten zu erwerben. Die Tarife ermitteln die Versicherungen selbstständig.

 

Jeder hat das Recht seine Versicherung zu wechseln, sollte er /sie von einer anderen Versicherung ein günstigeres Angebot bekommen. Fristen zum Wechseln innerhalb von drei Wochen zum Monatsende.

 

6. Außenpolitik

 

Der deutsche Staat ist den UNO-Konventionen verpflichtet. Die Menschenrechte werden kompromisslos eingefordert. Wer die Menschenrechte nicht respektiert, der wird nicht gefördert, dem wird nicht auf staatlicher Ebene geholfen. Dies gilt für alle Staaten, die dies nicht respektieren wollen. Die Durchsetzung unserer Forderung soll im Rahmen verstärkter diplomatischer Bemühungen zum Erfolg geführt werden. Sanktionen auf Wirtschaftsebene fügen beiden Seiten erheblichen Schaden zu. Als Druckmittel sollen in wirtschaftlicher Hinsicht nur finanzielle Hilfestellungen gekürzt oder gestrichen werden dürfen. Der Handel bleibt davon jedoch unberührt.

 

Die Einhaltung der Menschenrechte ist der Maßstab an dem wir uns messen lassen wollen.

 

Wir sind für die Erhaltung, bzw. Wiederherstellung des Friedens unter den Völkern der Erde.

 

Ein Waffeneinsatz erfolgt nur, wenn wir direkt oder einer unserer Bündnispartner direkt angegriffen werden.

 

7. Innenpolitik

 

Die Bürger sollen frei in ihren Entscheidungen sein. Der Bürger ist im Sinne des Wortes mündig.

 

Wir wollen einen sicheren Staat, aber keinen Überwachungsstaat. Die Bundesrepublik Deutschland hat vielfältige Gesetze zur Erhaltung der öffentlichen Sicherung. Dazu braucht es keine neuen Gesetze. Die Bestehenden müssen konsequent angewandt werden.

 

8. Demokratische Grundsätze

 

Das Volk bestimmt. Demokratie, basisdemokratisch soweit wie möglich.

 

Die gewählten Vertreter haben die Legitimation das politische Tagesgeschäft zu verrichten. Bei Entscheidungsfindungen, die weitreichend sind für den Bürger, haben die Vertreter der Bürger, die Verpflichtung in ihrem Wahlkreis den Bürger um seine Meinung zu befragen. Die Mehrheit entscheidet. Mit dem Ergebnis des Wahlkreises begibt sich der / die Abgeordnete in die jeweilige Fraktion und gibt das Ergebnis des Wahlkreises dort bekannt. Die Summe der Entscheidungen ist maßgeblich für die Abstimmung in der Fraktion. Sollte es zu einer Pattsituation kommen muss neuerlich abgestimmt werden. Das erfordert auch eine neuerliche Abstimmung mit den Wahlkreisen. Die Möglichkeiten von Abstimmungsverfahren auf elektronischem Wege werden bevorzugt. Es ermöglicht rasche und zuverlässige Abstimmungen, die kurzfristig durchführbar sind.

 

Der Abgeordnete  ist nur seinen  Wählern verpflichtet.

 

Abschließende Bemerkung

 

Dieses sind nur Eckdaten, welche erweitert werden können. Weniger sollten wir aber nicht in Betracht ziehen wollen. Es ist der Anfang eines Grundsatzprogramms, welches erweitert werden muss. Letztendlich aber auch eventuell gekürzt werden muss. Dieses Grundsatzpapier dient der Orientierung, der Richtungsgebung. Es ist eine erste Festsetzung der wichtigsten Dinge der VBD. Viele weitere wichtige Aspekte bleiben natürlich unbeantwortet.

 

Aber es ist ein Fundament, auf dem man aufbauen kann. Weitere Zusätze des Grundsatzprogrammes werden den Mitgliedern zur Abstimmung gereicht, die einfache Mehrheit der Mitglieder entscheidet. Der Vorstand beschließt den Mitgliederentscheid.

 

 

 

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Quelle DpolG NRW

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